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Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Probedienst beendet

Nachricht Westen, 26. Juli 2020

Bewerbung auf die Stelle in unserer Kirchengemeinde

"ich würde mich freuen weiter für die Kirchengemeinde zu arbeiten"

Seit dem 1. Juni diesen Jahres hat Pastorin Schäfer ihren dreijährigen Probedienst in unserer  Gemeinde beendet. Das bedeutet, dass sie nun bewerbungsfähig ist, sich also auf jede freie Stelle der Landeskirche bewerben darf.

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wissen wir, dass es nicht selbstverständlich ist, dass Pastoren bleiben. Deshalb hat Pastorin Schäfer bei vielen Besuchen die Frage gehört, ob sie bleibt.

Ganz sicher wissen wir noch nicht, ob sie bei uns bleiben wird. Die gute Nachricht lautet, dass sie sich darüber freuen würde, bei uns weiter arbeiten zu dürfen. „Ich habe mich inzwischen gut eingelebt, freue mich über die Umstellung des Konfirmandenunterrichtes und habe Ideen für weitere Projekte.“

Deshalb hat sie sich auf die Stelle in unserer Kirchengemeinde beworben. Nach dem Probedienst ist sie dazu verpflichtet. Das Arbeitsverhältnis wird nicht automatisch verlängert.

Ob sie bleiben darf, entscheidet ein ausführliches Verfahren:

Der Landesbischof und das Landeskirchenamt ernennen nach Beratung mit dem Bischofsrat aus dem Kreis der Bewerber den Kandidaten/die Kandidatin, die sie für geeignet halten.

Durch Ernennung kann eine Pfarrstelle aber erst nach Erteilung der Vokation durch die Kirchengemeinde besetzt werden. Über die Erteilung dieser Vokation entscheidet der Kirchenvorstand in einer Sitzung mit Anwesenheit des Superintendenten. Gibt es keine Bedenken gegen den Bewerber oder die Bewerberin wird ein Termin für eine Aufstellungspredigt vereinbart. Damit stellt sich der Bewerber/die Bewerberin der Gemeinde vor, die daraufhin 6 Tage Zeit hat, schriftlich und mit einer Begründung Einwendungen gegen die Vokation zu erheben.

Erst wenn diese Frist ohne Einwendungen abgelaufen ist, wird dem Bewerber/der Bewerberin die Pfarrstelle durch das Landeskirchenamt übertragen.