Die kirchliche Trauung
Wir freuen uns mit Ihnen, dass Sie einander gefunden haben und sich da Ja-Wort in unserer St.-Annen-Kirche in Westen sagen möchten! Die kirchliche Trauung ist nach evangelischem Verständnis ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung und setzt deshalb die standesamtliche Heirat bzw. amtliche Eintragung als Lebenspartnerschaft voraus. Neben Ihr Ja-Wort dort, tritt dann im Traugottesdienst die Zusage Gottes, Sie mit seinem Segen auf Ihrem gemeinsamen Lebensweg zu begleiten.
Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist, dass mindestens ein Partner Mitglied der evangelischen Kirche ist. Der andere Partner sollte Mitglied einer ACK-Kirche sein. Wenn einer der Partner keiner christlichen Kirche angehört, ist dennoch eine kirchliche Trauung möglich, allerdings muss dann gemeinsam überlegt werden, wie der Gottesdienst im Einzelnen gestaltet werden soll, damit der nichtchristliche Partner nicht vereinnahmt wird.
Wenn ein Partner aus der evangelischen Kirche stammt, der andere aus der katholischen, kann entweder eine evangelische Trauung oder eine katholische Trauung durchgeführt werden. In beiden Fällen kann ein Geistlicher der jeweils anderen Kirche beteiligt werden.